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Ziele
Es gibt Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben.
Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für die
sprachliche Verständigung, für den Erwerb von Wissen und
Informationen, für den Zugang zum Beruf und für das Berufsleben
besondere Bedeutung zu.
Zustandekommen, Erscheinungsbild, Ausmaß und
Folgen solcher Schwierigkeiten wurden ausführlich untersucht und
diskutiert. Die pädagogische, psychologische und medizinische Forschung
auf diesem Gebiet ist kontrovers und hat viele Fragen nicht abschließend
geklärt. Unbestritten ist, dass die Diagnose und die darauf aufbauende
Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu den Aufgaben der Schule
gehört.
Erwerb der Fähigkeit
zum Lesen und Rechtschreiben in der Schule
Die Schule entwickelt Arbeitsformen, durch die Schülerinnen
und Schüler die erforderlichen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten
erhalten, um Sinn und Nutzen der Schriftsprache in eigenen Aktivitäten
und im Austausch mit anderen zu erfahren und Einsichten in ihre Funktion
und ihren Aufbau zu gewinnen.
Ein Lese- und Schreibunterricht, der am jeweiligen
Lernentwicklungsstand des Kindes ansetzt, ausreichend Lernzeit gibt und
die Ergebnisse gründlich absichert, ist die entscheidende Grundlage für
den Erwerb der Fähigkeit zum Lesen und Rechtschreiben.
Dazu ist es wichtig die Lernschwierigkeiten frühzeitig
zu erkennen, um mit der Förderung möglichst frühzeitig beginnen und
einen individuellen Förderplan entwickeln zu können. Die Beobachtung
des sprachlichen, kognitiven, emotional-sozialen und des motorischen
Entwicklungsstands, der Lernmotivation im Lesen und Schreiben und der
Sinnestüchtigkeit der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers
mit besonderen Lernschwierigkeiten sind für die förderdiagnostische Tätigkeit
grundlegend.
Daher ist die Beobachtung der Lernausgangslage,
insbesondere in der Klassenstufe 1, von grundlegender Bedeutung.
Für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit
besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden in
Auswertung förderdiagnostischer Beobachtungen Förderpläne entwickelt
und für den individuell fördernden Unterricht genutzt. Sie sollen im
Rahmen des schulischen Gesamtkonzeptes mit allen beteiligten Lehrkräften,
den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern abgesprochen werden.
Sie bilden die Grundlage für innere und äußere Differenzierung.
Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten beim
Lesen und Rechtschreiben sind besondere Unterstützungsprogramme wie
Intervallförderung oder Förderung in Zusatzkursen entwickelt worden.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern
ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.
Die Maßnahmen der Differenzierung und
individuellen Förderung sollten bis zum Ende der 10. Jahrgangsstufe abgeschlossen
sein.
Die Vermittlung der Fähigkeit, Schülerinnen und
Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben zu
fördern, gehört zu den Aufgaben der Lehrerbildung in allen Phasen.
Dazu gehören, besonders für die an Grundschulen tätigen
Lehrkräfte, die Ausbildung in der Didaktik und Methodik des Erstlese-
und Erstschreibunterrichts, die Diagnosefähigkeit, die Ableitung von Förderschwerpunkten
und die Erarbeitung von Förderplänen.
Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit
besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sollen über
Erscheinungsformen der Schwierigkeiten und die Möglichkeit, sie zu überwinden,
informiert werden. Sie erhalten Hinweise auf die jeweils angewandte
Lese- und Rechtschreibmethode, auf die besonderen Lehr- und Lernmittel,
auf häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien,
Motivationshilfen und Leistungsanforderungen.
Leistungsbewertung
Grundsätze
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen und
lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterliegen
in der Regel den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben
der Leistungsbewertung.
Nachteilsausgleich und Abweichen von den Grundsätzen
der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommen vor allem beim
Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in der Grundschule zum Einsatz und
werden mit andauernder Förderung in den höheren Klassen wieder
abgebaut.
Vorrangig vor dem Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der
Leistungserhebung und Leistungsbewertung sind Hilfen im Sinne eines
Nachteilsausgleichs vorzusehen.
Insgesamt sind Maßnahmen denkbar wie z. B.:
• Ausweitung der Arbeitszeit, z. B. bei
Klassenarbeiten,
• Bereitstellen von technischen und didaktischen
Hilfsmitteln,
• Einordnen der schriftlichen und mündlichen
Leistung unter dem Aspekt des erreichten Lernstands mit pädagogischer Würdigung.
Als Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen
der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommen in Betracht:
• stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen,
insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen,
• Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und
Rechtschreibleistung in allen betroffenen Unterrichtsgebieten, nicht nur
im Fach Deutsch,
• Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes
und zeitweiser Verzicht auf die Bewertung von Klassenarbeiten während
der Förderphase. Für schriftliche Arbeiten oder Übungen in den übrigen
Lernbereichen und Fächern kann vorgesehen werden, die
Rechtschreibleistungen bei den Beurteilungen nicht mit einzubeziehen.
Auch im Fremdsprachenbereich ist bei o. g. Leistungen dieser Schülerinnen
und Schüler entsprechend zu verfahren.
Alle Abweichungen von den üblichen
Bewertungsregelungen müssen ihre Grundlage in den individuellen Förderplänen
der Schülerinnen und Schüler haben.
Zeugnisse
Das Prinzip, wonach in besonders begründeten
Ausnahmefällen die Erteilung einer Teilnote im Lesen oder
Rechtschreiben ausgesetzt werden kann, gilt grundsätzlich auch für
Zeugnisse. In Abgangs- und Abschlusszeugnissen gelten diese Prinzipien
jedoch nur, wenn eine mehrjährige schulische Förderung unmittelbar
vorausgegangen ist. Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen
der Leistungserhebung und -beurteilung sind in den Zeugnissen zu
vermerken.
Bei Versetzung oder bei Übergang in eine weiterführende
Schule ist die Gesamtleistung einer Schülerin bzw. eines Schülers zu
berücksichtigen.
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I.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im
Lesen und Rechtschreiben
Bedeutung
der Schriftsprache
Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für die sprachliche Verständigung,
für den Erwerb von Wissen und Informationen, für den Zugang zum Beruf
und für das Berufsleben besondere Bedeutung zu.
Es gibt Schülerinnen und Schüler mit besonderen
Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Zustandekommen,
Erscheinungsbild, Ausmaß und Folgen solcher Schwierigkeiten wurden ausführlich
untersucht und diskutiert. Die pädagogische, psychologische und
medizinische Forschung auf diesem Gebiet ist kontrovers und hat viele
Fragen nicht abschließend geklärt. Unbestritten ist, dass die Diagnose
und die darauf aufbauende Beratung und Förderung der Schülerinnen und
Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu den
Aufgaben der Schule gehören.
Beratung und Förderung
in der Schule
Die Schule entwickelt Arbeitsformen, durch die Schülerinnen
und Schüler die erforderlichen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten
erhalten, um Sinn und Nutzen der Schriftsprache in eigenen Aktivitäten
und im Austausch mit anderen zu erfahren und Einsichten in ihre Funktion
und ihren Aufbau zu gewinnen.
Ein Lese- und Schreibunterricht, der am jeweiligen
Lernentwicklungsstand des Kindes ansetzt, ausreichend Lernzeit gibt und
die Ergebnisse gründlich absichert, ist die entscheidende Grundlage für
den Erwerb der Fähigkeit zum Lesen und Rechtschreiben.
Dazu ist es wichtig, Lernschwierigkeiten frühzeitig
zu erkennen, um mit der Förderung möglichst frühzeitig beginnen und
einen individuellen Förderplan entwickeln zu können.
Grundlage für die förderdiagnostische Tätigkeit
ist die Beobachtung;
-
des sprachlichen, kognitiven, emotional-sozialen und des
motorischen Entwicklungsstands,
-
der Lernmotivation im Lesen und Schreiben und
-
der Wahrnehmungsleistungen und –kompetenzen der einzelnen Schülerin
oder des einzelnen Schülers mit besonderen Lernschwierigkeiten.
Daher ist die Beobachtung der Lernausgangslage,
insbesondere in der Klassenstufe 1, von besonderer Bedeutung.
Für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit
besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden in
Auswertung förderdiagnostischer Beobachtungen Förderpläne/Lernpläne
entwickelt und für den individuell fördernden Unterricht genutzt. Sie
sollen im Rahmen des schulischen Gesamtkonzeptes mit allen beteiligten
Lehrkräften, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern
abgesprochen werden. Sie bilden die Grundlage für Maßnahmen der inneren und
äußeren Differenzierung.
Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen
Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sind individuell
einsetzbare Unterstützungsprogramme wie Intervallförderung oder Förderung
in Zusatzkursen entwickelt worden.
Die
Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung sollen in
allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10
abgeschlossen sein. In berufsbildenden Schulen kann die Förderung im
Rahmen der Berufsvorbereitung fortgesetzt werden, wenn die besonderen
Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben vorher nicht behoben werden
konnten.
Die Vermittlung der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler
mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben zu fördern,
gehört zu den Aufgaben der Lehrerbildung in allen Phasen.
Dazu gehören, besonders für die an Grundschulen tätigen Lehrkräfte,
die Ausbildung in der Didaktik und Methodik des Erstlese- und
Erstschreibunterrichts, die Diagnosefähigkeit,
die Entscheidung über Bereiche der Förderung und die Erarbeitung von Förderplänen/Lernplänen.
Die
Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern ist eine wichtige
Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung. Die Eltern von Schülerinnen
und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben
sollen über Erscheinungsformen der Schwierigkeiten und die Möglichkeit,
sie zu überwinden, informiert werden. Sie erhalten Hinweise auf die
jeweils angewandte Lese- und Rechtschreibmethode, auf die besonderen Lehr-
und Lernmittel, auf häusliche Unterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien,
Motivationshilfen und Leistungsanforderungen.
Leistungsbewertung
Grundsätze
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen und
lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterliegen
in der Regel den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben
der Leistungsbewertung.
Ein
Nachteilsausgleich oder ein Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der
Leistungsbewertung kommt beim Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in
Betracht und wird mit andauernder Förderung in den höheren Klassen
wieder abgebaut.
Vorrangig vor dem Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der
Leistungserhebung und Leistungsbewertung sind Hilfen im Sinne eines
Nachteilsausgleichs vorzusehen.
Als Nachteilsausgleich sind Maßnahmen denkbar wie:
• Ausweitung der Arbeitszeit, z. B. bei Klassenarbeiten,
• Bereitstellen von technischen und didaktischen
Hilfsmitteln (z.B.
Audiohilfen und Computer),
• Nutzung
methodisch-didaktischer Hilfen (z.B. Lesepfeil, größere Schrift, optisch
klar strukturierte Tafelbilder und Arbeitsblätter).
Als Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung
und Leistungsbewertung kommen in Betracht:
• Einordnen
der schriftlichen und mündlichen Leistung unter dem Aspekt des erreichten
individuellen Lernstands mit pädagogischer Würdigung von Anstrengungen
und Lernfortschritten vor allem in der Grundschule,
• stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen,
insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen,
• Verzicht
auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung nicht nur im Fach
Deutsch, sondern auch in anderen Fächern und Lernbereichen,
• Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes
und zeitweise
Verzicht auf die Bewertung
der Rechtschreibleistung in Klassenarbeiten während der Förderphase.
Alle Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen müssen ihre
Grundlage in den individuellen Förderplänen/Lernplänen der Schülerinnen und Schüler
haben und dokumentiert sein.
Zeugnisse
In
Zeugnissen kann vor allem in der Grundschule in besonders begründeten
Ausnahmefällen auf die Bewertung der Leitungen im Lesen und
Rechtschreiben zeitweise verzichtet werden. Entsprechendes gilt – soweit
dies vorgesehen ist – für die Erteilung von Teilnoten im Lesen und
Rechtschreiben.
Die
Leistungsbewertung enthält vor allem in der Primarstufe immer eine pädagogische
Komponente. Zudem kann eine einzelne Benotung in einem Zeugnis auch dazu
genutzt werden, eine Schülerin oder einen Schüler zur Weiterarbeit oder
zur Verbesserung der Leistung zu ermutigen. Abweichungen von den
allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind jedoch in geeigneter
Weise im Zeugnis zu vermerken.
Bei
der Entscheidung der Schule über die Versetzung oder über den Übergang
in eine weiterführende Schule ist vorrangig die Gesamtleistung der Schülerin
oder des Schülers zu berücksichtigen, da es sich dabei auch um eine
Prognoseentscheidung handelt.
Abschlüsse,
Prüfungssituationen
Abschlussverfahren,
Abschlussprüfungen, Abschlusszeugnisse und Abschlussvergaben sind für
den weiteren Bildungs- und Berufsweg der Schülerinnen und Schüler von
ausschlaggebender Bedeutung. Die Leistungsbewertung muss sich daher bei
Abschlüssen wegen des grundgesetzlich vorgegebenen
Gleichbehandlungsgebots, insbesondere im Hinblick auf die freie Wahl von
Beruf und Ausbildungsstätte, nach einheitlichen Kriterien richten.
Ein
dem jeweiligen Einzelfall angemessener Nachteilsausgleich ist in einer Prüfungssituation
zu gewähren, wenn durch eine besonders schwere Beeinträchtigung
des Lesens und Rechtschreibens allein der Nachweis des Leistungsstands,
also die technische Umsetzung durchaus vorhandener Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Kenntnisse, erschwert wird und wenn die Beeinträchtigung
in der weiteren Berufs- und Hochschulausbildung durch Hilfsmittel
ausgeglichen werden kann.
Die
Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Anpassung der äußeren Prüfungsbedingungen
an die besonderen Bedürfnisse des betroffenen Prüflings vorliegen, ist
eine schulische Entscheidung, die einer landesrechtlichen Regelung bedarf.
Eine Prüfung unmittelbar vorangegangene mehrjährige schulische Förderung
ist ein Indiz für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. Die
schulische Förderung soll dokumentiert sein. An der Feststellung der
Voraussetzungen für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist die
Lehrkraft für das Fach Deutsch zu beteiligen. Bemerkungen über die Gewährung
eines Nachteilsausgleichs, wie die Verlängerung der Bearbeitungszeit für
eine Prüfungsaufgabe, gehören nicht in das Abschlusszeugnis.
Anders
als die Anpassung der äußeren Prüfungsbedingungen an die durch eine
Lese- Rechtschreibschwäche hervorgerufene Beeinträchtigung einer Schülerin
oder eines Schülers stellt das Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen
der Leistungsbewertung in einer Prüfungssituation oder bei der Vergabe
eines Abschlusses eine Privilegierung gegenüber den Mitschülerinnen und
Mitschülern dar. Aufgabe der Leistungsbewertung in einem
Abschlussverfahren, in einer Abschlussprüfung, in einem Abschlusszeugnis
oder bei der Abschlussvergabe ist es gerade zu ermitteln, bis zu welchem
Grad der Prüfling die Lernziele erreicht hat. Für den Fall, dass ein
Land dennoch die Anforderungen an Prüflinge, die durch eine Lese-
Rechtschreibschwäche besonders schwer beeinträchtigt sind, zurücknehmen
möchte, bedarf dies einer landesrechtlichen Ermächtigung. Abweichungen
von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung sind im
Abschlusszeugnis zu vermerken.
II.
Schülerinnen
und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Rechnen
Das
Erscheinungsbild von besonderen Schwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern
im Rechnen (Rechenstörungen) kann mit einer Lese- Rechtschreibschwäche
nicht gleichgesetzt werden. Folglich können auch bei der
Leistungsbewertung Rechenstörungen nicht in gleicher Weise berücksichtigt
werden wie besondere Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Vielmehr
sind die pädagogischen Möglichkeiten in der Schule durch eine
differenzierte Förderung auszuschöpfen. Insofern wird auf den Abschnitt
„Beratung und Förderung in de r Schule“ in Teil I dieses Berichtes
verwiesen.
Neben
der Tatsache, dass Ursache, Entstehung und Ausprägung der Rechenstörungen
nicht hinreichend erforscht und abgesichert sind, müssen auch die
Auswirkungen von Rechenstörungen auf schulische Leistungen gesehen
werden. Während Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-
Rechtschreibschwäche ihre fachbezogenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und
Kenntnisse in der Regel durch mündliche Beiträge in den Unterricht
einbringen können, wäre bei einer Berücksichtigung von Rechenstörungen
eine Notengebung im Fach Mathematik und in vielen Bereichen der
naturwissenschaftlichen Fächer ohne Verletzung des Grundsatzes der
gleichen Leistungsbewertung kaum mehr möglich, da das Ergebnis verfehlter
Rechenoperationen häufig dysfunktional ist. Da Noten oder vergleichbare
Formen der Leistungsbewertung für die Schullaufbahn, den Lebensweg und
die Berufschancen maßgeblich sind, ist ein Verzicht auf die Bewertung von
Rechenleistungen im Fach Mathematik und in den naturwissenschaftlichen Fächern
nicht möglich.
Dies
stellt nicht die Praxis einzelner Länder in Frage, in der Primarstufe Schülerinnen
und Schülern mit manifesten Rechenstörungen besondere Hilfsmittel zur
Verfügung zu stellen oder die Möglichkeit zu geben, durch individuell
ergänzende oder zusätzliche Aufgaben ihre Kompetenzen in weiteren
Bereichen der Mathematik darstellen zu können und dies bei der
Leistungsbewertung zu berücksichtigen, um der Generalisierung von
Misserfolgserlebnissen auf die allgemeine Lernmotivation vorzubeugen. |