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Geschäftsführung
Eva-Maria Weiner 

Weiner@lrs.de 
0171-757 90 11

Sekretariat:
Karla Sabrowski

02162 - 450 463

Allgemeine Information: Sprungtuch@t-online.de 

 

 

Mitarbeiter

            

 

Beratung, Diagnostik und Förderung

(Verfahrensschema der Förderschule Sprungtuch GmbH)

 

1

Anfrage Dyskalkulie, LRS, ADHS Förderung

 

Eltern wenden sich direkt an Sprungtuch
Eltern werden an Sprungtuch verwiesen durch: JA, Freie Träger, Kiga, Schule, Ärzte etc.

2

Anmeldung bei Sprungtuch

 

Telefonische oder persönliche Anmeldung/Anmeldebogen Terminvereinbarung für Erstgespräch/Terminmitteilung
Eltern werden gebeten Gutachten, Zeugnisse, Schulhefte und das gelbe UHeft zum Erstgespräch mitzubringen

3

Erstgespräch

 

Exploration und Anamnese / Mitgabe von Infomaterial und Fragebögen, ggf. Fehleranalyse
Notwendige Schweigepflichtsentbindungen (v.a. Lehrer + Gesundheitsamt) Eltern werden gebeten, sich beim Gesundheitsamt für die somatische Abklärung einen Termin zu holen (falls Eltern nicht zum Gesundheitsamt gehen möchten: Verweisung an Augen- + Kinder- + Ohrenarzt etc.) Ärztliche Befunde, die nicht älter als ein halbes Jahr sind, reichen ebenfalls aus.

4

Diagnostik  durch unabhängige Fachleute

Nach „Förderdiagnostischer Fehleranalyse“ ggf. Weiterleitung an Fachärzte oder Psychologen.
Entwicklungsdiagnostik (DRT/SLRT/BISC/KnuspelLesetest/ Münsteraner Diagnoseinstrument) Leistungsdiagnostik (HAWIK III, K-ABC) Verhaltensbeobachtung …

5

Bei Vorlage von erstellten Gutachten

 

Auswertung diagnostischer Daten (Diagnosedokumentation) Somatischer Befund (wird vom Gesundheitsamt bzw. anderen Ärzten mitgeteilt) Teilleistungsstörung liegt vor: ja/nein
Bei JA: Einschätzung der seelischen Gesundheit ,

6

Auswertungsgespräch

 

Gespräch mit allen am Problem Beteiligten
Reichen Elterntraining/Allgemeine Fördermaterialien aus?
Kind wird im Sprungtuch gefördert: Einteilung in geeignete Maßnahme / Förderung, ggf. Antrag Jugendamt: päd. Lernhilfe über § 27 KJHG seelische Gesundheit ist beeinträchtigt; Eltern können einen Antrag nach §35a KJHG stellen (beim Jugendamt oder alternativ bei freien Trägern): Das Auswertungsgespräch kann gemeinsam mit Eltern, Jugendamtsmitarbeiter (das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt) und der Sprungtuch-Beraterin stattfinden. Die Eltern können in diesem Gespräch dann direkt einen Antrag nach §35a KJHG stellen.

Sonst: Auswertungsgespräch mit der Sprungtuch-Beraterin Eltern vereinbaren ggf. Termin mit zuständigem Jugendamtsmitarbeiter. Jugendamt entscheidet  über die Kostenübernahme der Förderung.
Teilleistungsstörung liegt nicht vor: Gespräch mit den Eltern, weitere Beratung

7

Bescheid vom JA bei § 35a KJHG

Bei Vorlage der Bewilligung wird das Kind, je nach freien Kapazitäten, in die Sprungtuch-Fördergruppe oder Einzelförderung aufgenommen

8

Förderung

 

Allgemeine Fördergruppen werden je nach Bedarf und Kapazitäten angeboten (Es gibt keine Wartelisten), laufende Gruppen werden zentral im Sekretariat dokumentiert.
In jeder Sprungtuch-Einrichtung werden 4 Kinder nach §35a KJHG in eine Fördergruppe pro Therapeut aufgenommen (Dokumentation zentral über Sekretariat) Die Einrichtungsleitung entscheidet gemeinsam mit den Mitarbeitern, welche Kinder in die Fördergruppe aufgenommen werden (Alter, Entwicklungsstand usw.)
Fördermaterialien: individuell

Verlaufsdiagnostik auf Protokollebene durch Sprungtuch Kursleitung (Evaluation)

9

Abschluss

 

Die Förderung ist beendet:

1. Bei Ablauf des Bewilligungszeitraumes § 35a-KJHG
2. Bei positivem Ergebnis der Maßnahme
3. Bei Abbruch durch Eltern, Kind oder Förderschule

10

 

Evaluation

 

Bewertung der Maßnahme, Abschlussgespräch

 

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Telefon: 02162 - 450 463	FAX: 02162 - 450 465
	Postadresse: Theodor-Frings-Allee 6, 41751 Viersen-Dülken

HRG:

 

Inhaltlich Verantwortliche gemäß Telemediengesetz (TMG):

E.-M. Weiner (Anschrift siehe oben)

Weiner@LRS.de
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Mönchengladbach
 HR B 10164

Institut Nr. 510 516 230

Schulnummer

706 383
706 371

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Stand: 09. November 2009